Aus rechtlichen Gründen muss ich erwähnen, dass ich kein Jurist bin und daher nur meine Meinung sage!

Wenn mit "umschreiben" 1:1 nachprogrammieren des Spielprinzips gemeint ist, dann ist das in Ordnung.

Das heißt aber:
Keine Grafik wiederverwenden.
Keine Soundeffekte wiederverwenden.
Keine Namen wiederverwenden.
Keinen Sourcecode wiederverwenden.
Kurz: nichts verwenden, was nicht von einem selbst angefertigt wurde.

Aber Win10-Kompatibilität mit 3D Gamestudio ist so eine Sache. grin

Wo ist denn das Problem mit VirtualBox? Ich nutze das auch für alte Software mit Windows 98. Das geht eigentlich ganz gut. Nur grafisch aufwendige Spiele dürften nicht so ohne Weiteres laufen.

Da finde ich das Nachprogrammieren aber deutlich aufwendiger.