Um es noch einmal zu verdeutlichen, wie einfach es ist, Vermögen anzusammeln und dieses im Ausland vergünstigt zu besteuern. Wohlgemerkt –ohne dass der deutsche Fiskus drankommt.
Es gibt die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen. Da wird in bestimmten Fällen geregelt, dass das Land die Erträge von Betriebsstätten besteuert, in dessen Bereich sich der Betrieb befindet.
Deutschland hat dann nur das Recht, die Erträge unter den sogenannten Progressionsvorbehalt zu stellen. Das heißt, dass all die Einkünfte einfach nur höher besteuert werden, die in Deutschland steuerpflichtig sind (sehr vereinfacht ausgedrückt).
Wenn jetzt der Otto-Normalo aber nur diese durch die DBA freigestellten Einkünfte bezieht und überhaupt keine in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte mehr hat – geht der deutsche Progressionseffekt ins Leere.
Und genau dieses Modell wird verstärkt von solventen Leistungsträgern wahrgenommen.
Diese Leute leben in Deutschland, haben Geld wie Heu – und besteuern keinen Pfennig davon in Deutschland.