Originally Posted By: fogman
Wenn Du weit entfernt bist (bei 170 Sachen also der vorgeschreibene Sicherheitsabstand) wird der Vordermann im ungünstigen Fall das linksblinken gar nicht sehen, im Gegensatz zum kurzen Aufblitzen mit der Lichthupe.

Bin vorhin von Wien nach Stuttgart gefahren. Unterwegs hatte ich vor mir einen Fahrer gesehen, der ebenfalls links geblinkt hat, damit sein Vordermann (oder Vorderfrau *g*) Platz macht. Und es hatte funktioniert. Außerdem hatte es den Vorteil, dass ich als "Hintermann" auch mitbekommen habe, dass mein Vordermann nicht dahinschleicht, sondern darauf wartet, schneller voranzukommen.

Originally Posted By: fogman
und habe auch nie geschrieben, daß man beim überholen aufblenden soll. Sondern eben nur um die Absicht anzukündigen.

Nochmal: die Absicht zum Überholen kündigt man VOR dem Überholvorgang an. Und ein Überholvorgang beginnt niemals auf der Überholspur, sondern auf der Fahrspur rechts daneben. Ein Überholvorgang beginnt mit dem Spurwechsel auf die linke Spur (vorher natürlich Blinken, in den Spiegel schauen, Schulterblick, etc.), und endet damit, dass man sich wieder in die ursprüngliche Spur einordnet. Alles andere nennt man nicht ÜBERHOLEN, sondern VORBEIFAHREN. Das ist etwas ganz anderes.

Und die Lichthupe ist nur zum Ankündigen eines ÜBERHOLVORGANGES erlaubt. Also nicht, wenn vor Dir auf Deiner Fahrspur ein anderes langsameres Fahrzeug fährt. Wenn man in diesem Fall die Lichthupe benutzt, nennt man das "Nötigung im Straßenverkehr", und das wird, falls man dabei erwischt wird, genauso wie Drängeln mit Führerschein-Entzug bestraft. Kannst ja mal nach "Nötigung im Straßenverkehr" googeln.

Vereinfacht gesagt versteht man unter "Nötigung im Straßenverkehr" alles, was man einem anderen Autofahrer sozusagen aufzwingt (z.B. dass man ihn dazu drängt, die Spur zu wechseln. Oder dichtes Auffahren. Aber auch Verhindern des Überholens, also langsames dahinschleichen auf der Überholspur. Oder nebeneinander herfahren. Oder Kampf um einen freien Parkplatz). Und diese Dinge sind verboten.

Warum das Anblinken mit der Lichthupe bestraft wird: ganz einfach, weil es gefährlich ist. Der Vordermann wird dadurch nervös (wird genötigt), und könnte einen Unfall verursachen - z.B. indem er schnell auf die rechte Fahrspur wechselt, und dabei aus Nervosität ein anderes Fahrzeug neben ihm übersieht. Ist also genauso gefährlich wie Drängeln. Außerdem kann es auch den Gegenverkehr blenden. Und auch der Vordermann könnte geblendet werden, wenn er gerade in den Rückspiegel schaut.

Aber nochmal mein Tipp an Dich: Wenn Du mir nicht glaubst, dann blink doch mal auf der Autobahn ein vor Dir fahrendes Polizeiauto an. Die Herren Polizisten werden Dir dann sicher genau erklären, was man unter "Nötigung im Straßenverkehr" versteht. grin