Originally Posted By: fogman
Mich kotzt es an wenn Halbwahrheiten verbreitet werden...

@fogman: Und warum tust Du es dann? tongue

Originally Posted By: fogman
Die Lichthupe dient unter anderem zum Anzeigen einer Überholabsicht außerhalb geschlossener Ortschaften. Und solagne man dabei niemanden blendet, ist das vollkommen legal.

@fogman: Ich glaube, Du hast da etwas falsch verstanden?!

Ich fasse mal zusammen:
In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe in folgenden Situationen erlaubt:

1.) Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht (laut StVO, Paragraph 16, Absatz 1).
Also zum Beispiel wenn die Bremse versagt.

2.) Außerhalb geschlossener Ortschaften, um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen (laut Paragraph 5, Absatz 5, StVO).
Dabei ist jedoch nur ein kurzer (einmaliger) Einsatz der Lichthupe erlaubt, und zwar VOR Beginn des Überholvorgangs, und auch nur dann, wenn es keinen Gegenverkehr gibt, der geblendet werden könnte.

Und damit ist NICHT das "Verdrängen" von vorausfahrenden Fahrzeugen von der Überholspur gemeint (oder das "Aufmerksam machen/Auffordern zum Platz machen", oder wie immer man es nennen möchte). wink
Sondern es ist ebenfalls eine Art "Warnsignal". Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf man ihn auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Und wie gesagt, nur dann, wenn es keinen Gegenverkehr gibt, den man blenden könnte.

Und nur VOR BEGINN(!) des Überholvorganges. Während eines Überholvorganges ist es ausdrücklich verboten, die Lichthupe zu benutzen.
Und wenn Du Dich auf der Autobahn auf einer Überholspur befindest, dann befindest Du Dich bereits mitten in einem Überholvorgang. Daher ist es nicht erlaubt, die Lichthupe zu benutzen ... auch wenn es viele Deppen gibt, die es dennoch tun. Zumindest so lange, bis man mal aus Versehen einen Polizeiwagen angeblinkt hat. grin

Zugegeben, die Gesetze sind hier etwas verwirrend formuliert, und können leicht zu Missverständnissen führen.
Am besten man verwendet die Lichthupe immer nur in Gefahrensituationen. Weil dafür ist sie ja da.

Originally Posted By: fogman
Links blinken ist zwar nicht explizit verboten aber kann falsch ausgelegt werden.

Wieso sollte es falsch ausgelegt werden?
Man MUSS ja sogar links blinken, wenn man überholen möchte. Ein Blinken des linken Blinkers kann also nur bedeuten, dass man links abbiegen möchte (was auf der Autobahn nicht das Fall sein kann), oder dass man überholen möchte.

In anderen Ländern (z.B. Frankreich) kann man übrigens beobachten, dass sehr viele Autofahrer die ganze Zeit über, während sie auf der Überholspur fahren, links blinken. Eben weil die Überholspur ja nur zum Überholen da ist. Und solange der Überholvorgang andauert, blinken sie. Für uns Deutsche/Österreicher ist das etwas verwirrend, weil bei uns die meisten Autofahrer nicht so diszipliniert sind, dass sie die Überholspur zum Überholen freihalten.