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Freeware und Spendebutton #284494
08/13/09 15:45
08/13/09 15:45
Joined: Jun 2008
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M4sterm1nd Offline OP
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M4sterm1nd  Offline OP
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Verehrte GameStudio-Comunity,

ich habe die Idee einen Spenden-Button in mein Spiel mit einzubauen. Wo wenn jemanden das Spiel gefällt derjenige mir eine Spende via PayPal geben kann.
Das Spiel selber möchte ich auf diversen Internetseiten als Freeware anbieten.

Kann man das einfach so machen?
Muss ich dabei irgendwas beachten?

Ich möchte nur nicht durch unwissenheit in Teufels Küche kommen!

Muss man die Einnahmen durch diese Spenden irgendwo angeben, oder sowas in der Art?

Danke schon mal für die Aufmerksamkeit!

Re: Freeware und Spendebutton [Re: M4sterm1nd] #284497
08/13/09 15:58
08/13/09 15:58
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Espér Offline
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würde mich auch interessieren... Ich arbeite auch nur ausschließlich an Freeware Games.


English:
We, M4sterm1nd and i, wanna know if it´s allowed to add a Donation button to our games. Do we need to indicate them somewhere???
We just don´t wanna get into hells kitchen because we do not know.


Selling my Acknex Engine Editions (A7 Com & A8 Pro):
>> click here if you are interested <<
Re: Freeware und Spendebutton [Re: Espér] #284506
08/13/09 17:58
08/13/09 17:58
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fogman Offline
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fogman  Offline
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Kannst Du machen, geh einfach mal zum Finanzamt und lass Dich beraten - dafür sind die nämlich da.
MausGame hat bislang keinen müden Pfifferling eingebracht, aber ich mache auch keine Werbung dafür.
Keine Ahnung wie es wäre, wenn ich es promoten würde.
http://www.vulkanware.de/mg/index.html


no science involved
Re: Freeware und Spendebutton [Re: fogman] #284521
08/13/09 18:52
08/13/09 18:52
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take me down to the paradise c...
Cowabanga Offline
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Cowabanga  Offline
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take me down to the paradise c...
If your game is free, you should totally make a doantion button.
And you need to get your own credit card. Else PayPal won't let you use the money

Last edited by Cowabanga; 08/13/09 18:53.
Re: Freeware und Spendebutton [Re: Cowabanga] #284626
08/14/09 10:24
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Machinery_Frank Offline
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Originally Posted By: Cowabanga
And you need to get your own credit card. Else PayPal won't let you use the money


This is not true. I have no credit card and can transfer my paypal money to my bank account.


Models, Textures and Games from Dexsoft
Re: Freeware und Spendebutton [Re: Machinery_Frank] #284631
08/14/09 10:48
08/14/09 10:48
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Cowabanga Offline
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take me down to the paradise c...
So how do you explain this:






Re: Freeware und Spendebutton [Re: Cowabanga] #284634
08/14/09 10:53
08/14/09 10:53
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Tiles Offline
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Auch Spenden sind doch eigentlich erwirtschafteter Gewinn. Müsste in meinen Augen also zumindest einen Gewerbeschein nötig machen. Plus Buchführung über den erwirtschafteten Gewinn. Und natürlich dann auch Steuern, etc. ...


trueSpace 7.6, A7 commercial
Free gamegraphics, freewaregames http://www.reinerstilesets.de
Die Community rund um Spiele-Toolkits http://www.clickzone.de
Re: Freeware und Spendebutton [Re: Tiles] #284639
08/14/09 11:45
08/14/09 11:45
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Espér Offline
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Spenden sidn Steuerfrei..
Aber das mit dem gewerbeschein könnte sein... ma im BHG schaun ( bundes handels gesetz )



WIKIPEDIA:

Steuerrecht

Deutschland
Zu unterscheiden ist zunächst, ob die Spende von einer Privatperson getätigt wird oder von einem Unternehmen kommt.

Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen sind in Deutschland steuerlich abzugsfähig. Das heißt, die Spende kann bei Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden; Unternehmen können die Spende bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze pro Jahr vom Gewinn absetzen.


Sonderausgabenabzug
Bei Spenden von Privatpersonen an gemeinnützige Organisationen ist der steuermindernde Effekt abhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Stiftung oder der gemeinnützigen GmbH muss durch eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamts anerkannt worden sein, das für die spendenempfangende Organisation zuständig ist.

Spenden für steuerbegünstigte Zwecke werden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE) als Sonderausgaben anerkannt; alternativ kann der Höchstbetrag auch mit 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berechnet werden. Bei der Einkommensteuererklärung müssen die Zuwendungsbestätigungen (umgangssprachlich als Spendenquittung bezeichnet) vorgelegt werden.

Für Spenden an Parteien und Wählervereinigungen beträgt die Steuerermäßigung 50 % des Spendenbetrags bis zu einem Höchstbetrag von 1650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3300 €. Von der Steuerschuld werden also max. 825,- €/1650 € abgezogen. Den Höchstbetrag übersteigende Spenden können nach § 10b EStG als Sonderausgaben bis 1650,- € geltend gemacht werden. Insgesamt kann also eine Person 2 × 1650,- € (Ehegatten den doppelten Betrag) steuer„begünstigt“ spenden. Der Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG gilt nicht für Zuwendungen an Wählervereinigungen.

Spenden in diesem Sinne sind auch Mitgliedsbeiträge. Mitglieder von Parteien oder gemeinnützigen Organisationen erhalten daher häufig erst zu Jahresende eine Sammelbestätigung, in der sowohl ihre Einzelspenden als auch ihr Mitgliedsbeitrag aufgeschlüsselt sind. Mitgliedsbeiträge sind nicht in allen Fällen abzugsfähig. Das gilt z. B. für Organisationen, die den Sport, die Heimatpflege/Heimatkunde oder andere so genannten "Freizeitzwecke" fördern (§ 10b Abs. 1 Satz 2 EStG) oder wenn die Mitglieder für ihren Beitrag konkrete und individuelle Gegenleistungen erhalten (sog. unechte Mitgliedsbeiträge, die ein Leistungsentgelt darstellen).

Soweit Spenden die Höchstbeträge übersteigen, können sie in Folgejahre übertragen und dann jeweils wiederum innerhalb der Höchstbeträge geltend gemacht werden ("Spendenvortrag"). Der Spendenvortrag ist aber nicht vererblich.

Für Zuwendungen in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen gilt ein zusätzlicher Höchstbetrag von insgesamt einer Million Euro innerhalb eines Zehnjahreszeitraums.


Abgrenzung zum Sponsoring
Für Spenden von Unternehmen gelten andere Richtwerte. Hierbei ist zu allererst die Spende vom Sponsoring abzugrenzen. Als Spende gelten Geld-, Sach- oder Dienstleistungen dann, wenn für sie keine Gegenleistung vereinbart wird. Der Empfänger muss eine gemeinnützige Institution sein und der Gesamtbetrag der Spenden darf im Jahr 2 Promille des Gesamtumsatzes und der aufgewendeten Löhne und Gehälter oder aber 10 % des steuerpflichtigen Gewinns nicht übersteigen. Als Spende gilt es allerdings nur, wenn der Name des Spenders höchstens genannt, nicht aber sein Logo abgedruckt wird. Sobald dies der Fall ist, gilt die Spende nicht mehr als Spende, sondern als Sponsoring. Diese Zahlung kann dann nicht mehr in voller Höhe vom Gewinn des Unternehmens abgesetzt werden, sondern wird gemäß den Regeln des Sponsoring bewertet.


Nicht abzugsfähige ‚Spenden‘
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.


Last edited by Espér; 08/14/09 11:47.

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Re: Freeware und Spendebutton [Re: Espér] #284652
08/14/09 12:18
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Xarthor Offline
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Xarthor  Offline
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Joined: Jul 2002
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Germany, Luebeck
@Cowabanga:
Your account is not verified and thus not "trusted".
Here in germany, when I once signed up for paypal, you had to identify yourself at a post station and transmit a very small amount of money (1 euro cent).
I can only speak for germany but here you don't need a credit card. Not sure about others countries and the present, because I signed up around 3 years ago, so it might have changed until today.

Re: Freeware und Spendebutton [Re: Xarthor] #284687
08/14/09 15:12
08/14/09 15:12
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M4sterm1nd Offline OP
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M4sterm1nd  Offline OP
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Deutschland
Diese Stelle ist sehr interressant:

Quote:
Nicht abzugsfähige &#8218;Spenden&#8216;
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.


Also für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme.

Brauch man jetzt also ein Gewerbe?
Und Steuern muss man auch abführen!?

Dann ist son Spendebutton ja völlig sinnfrei! ODER?

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