Freeware und Spendebutton

Posted By: M4sterm1nd

Freeware und Spendebutton - 08/13/09 15:45

Verehrte GameStudio-Comunity,

ich habe die Idee einen Spenden-Button in mein Spiel mit einzubauen. Wo wenn jemanden das Spiel gefällt derjenige mir eine Spende via PayPal geben kann.
Das Spiel selber möchte ich auf diversen Internetseiten als Freeware anbieten.

Kann man das einfach so machen?
Muss ich dabei irgendwas beachten?

Ich möchte nur nicht durch unwissenheit in Teufels Küche kommen!

Muss man die Einnahmen durch diese Spenden irgendwo angeben, oder sowas in der Art?

Danke schon mal für die Aufmerksamkeit!
Posted By: Espér

Re: Freeware und Spendebutton - 08/13/09 15:58

würde mich auch interessieren... Ich arbeite auch nur ausschließlich an Freeware Games.


English:
We, M4sterm1nd and i, wanna know if it´s allowed to add a Donation button to our games. Do we need to indicate them somewhere???
We just don´t wanna get into hells kitchen because we do not know.
Posted By: fogman

Re: Freeware und Spendebutton - 08/13/09 17:58

Kannst Du machen, geh einfach mal zum Finanzamt und lass Dich beraten - dafür sind die nämlich da.
MausGame hat bislang keinen müden Pfifferling eingebracht, aber ich mache auch keine Werbung dafür.
Keine Ahnung wie es wäre, wenn ich es promoten würde.
http://www.vulkanware.de/mg/index.html
Posted By: Cowabanga

Re: Freeware und Spendebutton - 08/13/09 18:52

If your game is free, you should totally make a doantion button.
And you need to get your own credit card. Else PayPal won't let you use the money
Posted By: Machinery_Frank

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 10:24

Originally Posted By: Cowabanga
And you need to get your own credit card. Else PayPal won't let you use the money


This is not true. I have no credit card and can transfer my paypal money to my bank account.
Posted By: Cowabanga

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 10:48

So how do you explain this:





Posted By: Tiles

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 10:53

Auch Spenden sind doch eigentlich erwirtschafteter Gewinn. Müsste in meinen Augen also zumindest einen Gewerbeschein nötig machen. Plus Buchführung über den erwirtschafteten Gewinn. Und natürlich dann auch Steuern, etc. ...
Posted By: Espér

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 11:45

Spenden sidn Steuerfrei..
Aber das mit dem gewerbeschein könnte sein... ma im BHG schaun ( bundes handels gesetz )



WIKIPEDIA:

Steuerrecht

Deutschland
Zu unterscheiden ist zunächst, ob die Spende von einer Privatperson getätigt wird oder von einem Unternehmen kommt.

Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen sind in Deutschland steuerlich abzugsfähig. Das heißt, die Spende kann bei Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden; Unternehmen können die Spende bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze pro Jahr vom Gewinn absetzen.


Sonderausgabenabzug
Bei Spenden von Privatpersonen an gemeinnützige Organisationen ist der steuermindernde Effekt abhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Stiftung oder der gemeinnützigen GmbH muss durch eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamts anerkannt worden sein, das für die spendenempfangende Organisation zuständig ist.

Spenden für steuerbegünstigte Zwecke werden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE) als Sonderausgaben anerkannt; alternativ kann der Höchstbetrag auch mit 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berechnet werden. Bei der Einkommensteuererklärung müssen die Zuwendungsbestätigungen (umgangssprachlich als Spendenquittung bezeichnet) vorgelegt werden.

Für Spenden an Parteien und Wählervereinigungen beträgt die Steuerermäßigung 50 % des Spendenbetrags bis zu einem Höchstbetrag von 1650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3300 €. Von der Steuerschuld werden also max. 825,- €/1650 € abgezogen. Den Höchstbetrag übersteigende Spenden können nach § 10b EStG als Sonderausgaben bis 1650,- € geltend gemacht werden. Insgesamt kann also eine Person 2 × 1650,- € (Ehegatten den doppelten Betrag) steuer„begünstigt“ spenden. Der Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG gilt nicht für Zuwendungen an Wählervereinigungen.

Spenden in diesem Sinne sind auch Mitgliedsbeiträge. Mitglieder von Parteien oder gemeinnützigen Organisationen erhalten daher häufig erst zu Jahresende eine Sammelbestätigung, in der sowohl ihre Einzelspenden als auch ihr Mitgliedsbeitrag aufgeschlüsselt sind. Mitgliedsbeiträge sind nicht in allen Fällen abzugsfähig. Das gilt z. B. für Organisationen, die den Sport, die Heimatpflege/Heimatkunde oder andere so genannten "Freizeitzwecke" fördern (§ 10b Abs. 1 Satz 2 EStG) oder wenn die Mitglieder für ihren Beitrag konkrete und individuelle Gegenleistungen erhalten (sog. unechte Mitgliedsbeiträge, die ein Leistungsentgelt darstellen).

Soweit Spenden die Höchstbeträge übersteigen, können sie in Folgejahre übertragen und dann jeweils wiederum innerhalb der Höchstbeträge geltend gemacht werden ("Spendenvortrag"). Der Spendenvortrag ist aber nicht vererblich.

Für Zuwendungen in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen gilt ein zusätzlicher Höchstbetrag von insgesamt einer Million Euro innerhalb eines Zehnjahreszeitraums.


Abgrenzung zum Sponsoring
Für Spenden von Unternehmen gelten andere Richtwerte. Hierbei ist zu allererst die Spende vom Sponsoring abzugrenzen. Als Spende gelten Geld-, Sach- oder Dienstleistungen dann, wenn für sie keine Gegenleistung vereinbart wird. Der Empfänger muss eine gemeinnützige Institution sein und der Gesamtbetrag der Spenden darf im Jahr 2 Promille des Gesamtumsatzes und der aufgewendeten Löhne und Gehälter oder aber 10 % des steuerpflichtigen Gewinns nicht übersteigen. Als Spende gilt es allerdings nur, wenn der Name des Spenders höchstens genannt, nicht aber sein Logo abgedruckt wird. Sobald dies der Fall ist, gilt die Spende nicht mehr als Spende, sondern als Sponsoring. Diese Zahlung kann dann nicht mehr in voller Höhe vom Gewinn des Unternehmens abgesetzt werden, sondern wird gemäß den Regeln des Sponsoring bewertet.


Nicht abzugsfähige ‚Spenden‘
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Posted By: Xarthor

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 12:18

@Cowabanga:
Your account is not verified and thus not "trusted".
Here in germany, when I once signed up for paypal, you had to identify yourself at a post station and transmit a very small amount of money (1 euro cent).
I can only speak for germany but here you don't need a credit card. Not sure about others countries and the present, because I signed up around 3 years ago, so it might have changed until today.
Posted By: M4sterm1nd

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 15:12

Diese Stelle ist sehr interressant:

Quote:
Nicht abzugsfähige ‚Spenden‘
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.


Also für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme.

Brauch man jetzt also ein Gewerbe?
Und Steuern muss man auch abführen!?

Dann ist son Spendebutton ja völlig sinnfrei! ODER?
Posted By: AlexDeloy

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 15:44

Ein Gewerbe anzumelden kostet dich (je nach Kommune) um die 20-40 €
Steuern musst du afaik nur zahlen wenn du über einem gewissen Freibetrag liegst was du allein mit den Spenden-Buttons nicht schaffen solltest. Du musst dem Finanzamt allerdings mitteilen, dass du keine zu versteuernden Einkünfe in dem betreffenden Jahr erwirtschaftet hast.
Je nach Kommune können aber noch andere Verpflichtung auf dich zukommen, in meiner vom Tourismus geprägten Heimatgemeinde muss jeder Gewerbetreibene jährlich einen Fremdenverkehrsanteil abdrücken.
Posted By: lostclimate

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 17:37

Originally Posted By: Cowabanga
So how do you explain this:






I dont know what that says but, paypal will transfer it directly to your bank, or send you a check or give you an actual paypal debit card. I don't know where you got that you needed a credit card. I wish i could read those images, I 'd give you directions on how to do it, but I only can do english.
Posted By: Cowabanga

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 19:06

Well, just click those images and it'll get bigger.
Posted By: M4sterm1nd

Re: Freeware und Spendebutton - 08/14/09 23:02

Ich bin nicht ganz sicher deswegen frag ich jetzt nochmal.

Also meine Mutter hat ein Reisegewerbe und muss daadurch Ihre Krankenkasse selber bezahlen.

Ist das das selbe wenn ich so ein Gewerbe anmelde für den Spende button?

Davon mal abgesehen glaub ich nicht das durch Spenden überhaupt 20-40 Euro zusammen kommen. deswegen glaube ich das ich die Idee mit dem Spendebutton wohl vergessen kann. ODER?
Posted By: ulf

Re: Freeware und Spendebutton - 08/15/09 09:18

normalerweise braucht man bei so 'nem spendebutton kein gewerbe... wenn es dein einzigstes spiel ist (noch dazu in der größenordnung, nicht böse gemeint) wird das als hobby/geringfügig gesehen... es ist auch unwarscheinlich das dir jemand plötzlich richtig viel $$$ spendet.

wenn du im jahr 10 spiele raushaust und wöchtenlich gut über den spendebutton verdienst, dann solltest du dich mal informieren.

das obige ist meine persönliche meinung und ohne gewähr.

ein paar grundlagen findest du hier:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php

achtung, ist schon ne weile alt!
Posted By: M4sterm1nd

Re: Freeware und Spendebutton - 08/15/09 09:35

THX
Posted By: HeelX

Re: Freeware und Spendebutton - 08/15/09 10:31

Ja echt, also wenn du da mal 10 Euro pro Monat (aufs Jahr wären dass dann ~120 Eur... das ist schon viel, finde ich) oder sowas kriegst ist das ganz nett aber auch wiederum der Erwähnung nicht wert. Ich sehe das so: wenn du Freeware machst und soviel Spenden dafür kriegst, dass du ernsthaft überlegen musst, ob du ein Gewerbe anmelden musst, bist du oder deine Spiele so gut, dass du auch gute Chancen hast die zu verkaufen.

Aber mal ganz davon ab ist die Menge der Leute die dann wirklich etwas spenden sehr gering. Ist in etwa das gleiche Verhalten wie als wenn jemand dein Spiel für ein paar Mücken kaufen muss... machen dann im Endeffekt auch die wenigsten.
Posted By: alpha_strike

Re: Freeware und Spendebutton - 08/20/09 09:40

Ich halte mich so kurz wie möglich... es ist ganz egal, wie Du ein Entgelt für Deine Leistung bezeichnest. Stuerrechtlich überläßt Du scheinbar ohne Gewinnerzielungsabsicht ein Produkt - aber kalkulierst ja gerade mit dem Spenden-Button auf Gewinn.
Das erfüllt ertragsteuerlich die Gewinnerzielungsabsicht - ob es dadurch zu einer Einkunftserzielung kommt, entscheidet eine sogenannte "Totalüberschußprognose" (ein Zeitraum von über 6 Jahren dient so ungefähr der Betrachtung, mit Ausnahmen).

Zivilrechtlich unterbreitest Du mit der Überlassung Deines Spiels an den Kunden ein Angebot. Er kann es bis zum Schluß austesten und die Lizenzrechte durch einen Kaufvertrag erwerben. Ob Du ihm eine Demo überläßt, oder (ggf.)blöderweise Dein ganzes Spiel - nun das ist aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ganz allein Deine Sache.

Umsatzsteuerrechtlich wird dann an das Zivilrecht angeknüpft. Die sonstige Leistung (Rechtsüberlassung) kommt dann zustande, wenn Du ein Entgelt für Deine Rechtsüberlassung bekommst. In dieser Steuerart wird ggf. auf die Kleinunternehmerregelung zurückgegriffen. Wobei hier dann die USt nicht erhoben wird.


Aber ich würde die Kirche mal im Dorf lassen.
Wenn Du nicht tatsächlich mit einem Überhammerspiel kommst, dann belaufen sich Deine Einnahmen (wenn überhaupt bei dieser geschäftlichen Planung) auf ein paar Mark 50 im Monat. Von einem zivilrechtlichen (HGB) Gewerbe oder steuerrechtlicher Gewinnerzielung ist dann keine Rede mehr.
Gewerbesteuerlich kommt eh nichts raus und USt-rechtlich bist Du wegen der Kleinunternehmerregelung abgeschottet.

Gruß
AS

(Mich ärgert es nur, daß unser scheiß System jeden Einsteiger so extrem einschüchtert, daß dadurch vielleicht wahre Perlen verloren gehen)
Posted By: FBL

Re: Freeware und Spendebutton - 08/22/09 23:32

Ja, unser Steuersystem ist wirklich grauenhaft.
Habe mich auch schonmal durch den ganzen Scheiß gewürgt.

Es gibt nen gewissen Freibetrag (war das 7000?), der sollte in dem Fall denke ich locker eingehalten werden. Komplizierter wirds glaub ich, wenn man nebenher nen Vollzeit Job hat...

Ich habs irgendwann aufgegeben und hebe alle Kaufvorgänge auf. Soltle sich das wirklich mal in Regionen bewegen, wo man ernsthaft von Einnahmen sprechen kann, dann meld ich auch was an... aber wegen paar Mark fuffzig...

Posted By: alpha_strike

Re: Freeware und Spendebutton - 08/24/09 10:34

Das ist das sogenannte einkommensteuerrechtliche "Existenzminimum".
In der tariflichen Tabelle wird bis zu diesem Betrag (7000+einpaarzerquentschte)
keine Einkommensteuer erhoben. Was nicht beudeutet, daß man von der Erklärungspflicht befreit ist. Dieser Betrag betrifft auch die Summe aller Einkünfte. Egal, ob Du was vermietest, Zinsen von der Bank bekommst, nebenberuflich Spiele scriptest oder sonst was machst. Wenn der Fiskus Kohle sieht, wird überprüft, ob er Dich zerfleischen kann.
Basta.
Posted By: M4sterm1nd

Re: Freeware und Spendebutton - 08/24/09 17:06

THX Firoball

also kann man das machen weil eh nur ein paar Mark fünfzig zusammen kommen
ja mit mehr rechne ich ja auch nicht
Posted By: MMike

Re: Freeware und Spendebutton - 08/24/09 19:34

you need a debit card to extend the limit.
I mean the total amout of tranfers, to the bank is limited to 100000 dolars, each time you tranfer money to somewhere, it will decrease. when zero, your account wont do anything. to extend that you have to insert a debit card number, then you do anything.
Posted By: FBL

Re: Freeware und Spendebutton - 08/25/09 21:33

Originally Posted By: M4sterm1nd
THX Firoball

also kann man das machen weil eh nur ein paar Mark fünfzig zusammen kommen
ja mit mehr rechne ich ja auch nicht


Ob mans machen kann, weiß ich nicht. Ich mahcs halt.

Und die paar Mark fuffzig mein ich in diesem Fall wörtlich. Da ist schon Vorsicht geboten.

Aber Alpha_Strike hat da mehr Ahnung, der hat schon diverse Projekte zu Ende gebracht und auch auf diversen Wegen verkauft, also halte dich im Zweifelsfall an ihn.
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