"Erblindete Iranerin will Peiniger die Augen wegätzenSie wurde von einem ehemaligen Verehrer mit Schwefelsäure entstellt, verlor ihr Augenlicht. Jetzt will sich eine Iranerin an ihrem Peiniger rächen. Ganz legal. "

Steht heute in den Nachrichten. Der Peiniger und der Angeklagte soll für die Aktion betäubt werden, was meines Erachtens gegen das iranische Recht "Auge um Auge" steht. Mit diesem Recht soll es der Klägerin ermöglicht werden, dem Beklagten die gleiche Pein anzutun, die sie zuvor durch dessen Hand aushalten musste.
Mit einer Betäubung / Ätzung verliert der Mann zwar sein Augenlicht - aber er bekommt nicht die Schmerzen mit.


Was meint ihr dazu? Sollte sie verzeihen, oder einen Standpunkt setzen ?